Als Europäisches Vogelschutzgebiet oder englisch "Special Protection Area" (SPA) bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage von Art. 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen wurden. Zusammen mit den Schutzgebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (1992), den FFH-Gebieten, bilden die besonderen Vogelschutzgebiete das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.
Fläche: 8,7 km²
Interaktive Karte
Regeln
Bitte keinen Lärm machen.
Bitte nicht abseits der Wege gehen.
Bitte keine Tiere füttern.
Bitte keinen Müll liegen lassen.
Bitte keine Hunde frei laufen lassen.
Bitte keine Drachen und Modellflugzeuge fliegen lassen.